{"id":10379,"date":"2020-07-20T11:52:51","date_gmt":"2020-07-20T11:52:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sahm-splice.com\/?page_id=10379"},"modified":"2021-11-03T11:03:56","modified_gmt":"2021-11-03T10:03:56","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.sahm-splice.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h1>AGB<\/h1>\n<h2>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/h2>\n<div>\n<h2 class=\"uk-h2 uk-margin-remove\">SAHM SPLICE GmbH<\/h2>\n<p class=\"uk-margin-remove-top\"> Herwigstra\u00dfe 38<br \/> D-27572 Bremerhaven<\/p>\n<p> Tel: +49(0)4 71 \/ 9 31 59 &#8211; 0<br \/> Fax: +49(0)4 71 \/ 3 33 18<\/p>\n<h2>1. Geltung dieser Bedingungen<\/h2>\n<p>1.1 S\u00e4mtliche von uns als Verk\u00e4ufer oder Auftragnehmer abgeschlossene Kauf-, Werklieferungs-, Werk- und Dienstvertr\u00e4ge usw. unterliegen nachstehenden Bedingungen. Einzelne Abweichungen von diesen Bedingungen m\u00fcssen jeweils ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<\/p>\n<p>1.2 Unsere Bedingungen gelten mit Abschluss des jeweiligen Vertrages (vgl. Ziffer 2) als mit dem K\u00e4ufer, Auftraggeber usw. (im Folgenden \u201eKunde\u201c genannt) vereinbart. Gesch\u00e4ftsbedingungen der Kunden, denen hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen wird, finden in keinem Falle Anwendung, es sei denn, wir h\u00e4tten diesen ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<\/p>\n<p>1.3 Sollen einzelne Bestimmungen nur f\u00fcr einen Kunden gelten, der eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Kaufmann ist, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes geh\u00f6rt, so ist dies jeweils gesondert gekennzeichnet.<\/p>\n<h2>2. Vertragsschluss<\/h2>\n<p>2.1 Alle Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\/p>\n<p>2.2 S\u00e4mtliche dem Kunden im Rahmen von Vertragsanbahnung, -abschluss oder \u2013abwicklung zug\u00e4nglich gemachten Unterlagen, wie z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Ma\u00df- und Gewichtsangaben enthalten nur branchen\u00fcbliche Ann\u00e4herungswerte. \u00c4nderungen dieser Unterlagen und Gegenst\u00e4nde bleiben vorbehalten. Bei genormter Ware gelten die auf Normbl\u00e4ttern zugelassenen Abweichungen. Muster gelten als Typmuster, die den ungef\u00e4hren Ausfall der Waren veranschaulichen sollen.<\/p>\n<h2>3. Preise<\/h2>\n<p>3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk Bremerhaven, exklusive Verpackung.<\/p>\n<p>3.2 Preis\u00e4nderungsvorbehalt:<\/p>\n<p>3.2.1. Eine Erh\u00f6hung der im Vertrag angegebenen Preise ist zul\u00e4ssig, wenn die vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist mehr als vier Monate betr\u00e4gt. Wir k\u00f6nnen dann unseren bei Lieferung oder Leistung g\u00fcltigen Listenpreis zugrunde legen, wenn dieser nicht schon bei Vertragsschluss bekannt war. In diesem Fall ist der Kunde jedoch berechtigt, durch schriftliche Erkl\u00e4rung binnen drei Wochen seit Eingang der Mitteilung \u00fcber die Preiserh\u00f6hung zur\u00fcckzutreten, wenn die Preiserh\u00f6hung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung bzw. Leistung um mindestens 50 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>3.2.2. Ist der Kunde eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes geh\u00f6rt, so gilt in jedem Fall unser am Tag der Lieferung oder Leistung g\u00fcltiger Listenpreis. Ziffer 3.2.1 S\u00e4tze 2 und 3 sind jedoch entsprechend anzuwenden, wenn der Kunde ein schutzw\u00fcrdiges Interesse hierf\u00fcr nachweist und dies bei Vertragsschluss auch eindeutig zu erkennen gegeben hat.<\/p>\n<p>3.2.3. Besteht ausnahmsweise f\u00fcr eine Lieferung oder Leistung kein Listenpreis, so gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.<\/p>\n<p>3.2.4. Ist f\u00fcr eine vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist von mehr als vier Monaten ausdr\u00fccklich ein Festpreis vereinbart worden, so sind wir hieran nur solange gebunden, wie der Kunde seinen Mitwirkungspflichten vertragsgem\u00e4\u00df nachkommt.<\/p>\n<h2>4. Zahlungsweise<\/h2>\n<p>4.1 S\u00e4mtliche Preise sind bei Lieferung der Ware bzw. nach Durchf\u00fchrung der Leistung und Aush\u00e4ndigung oder \u00dcbersendung der Rechnung ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung in bar f\u00e4llig. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Zahlungen an uns ist in jedem Falle unser Gesch\u00e4ftssitz.<\/p>\n<p>4.2 Wir sind berechtigt, schon vor Fertigstellung des gesamten Leistungsumfangs dem jeweiligen Leistungsstand entsprechende Teilrechnungen auszustellen. F\u00fcr diese Teilrechnungen gilt Ziffer 4.1 entsprechend.<\/p>\n<p>4.3 Wechsel und Schecks nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. S\u00e4mtliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind uns sofort zu verg\u00fcten. Eine Gutschrift der Wechsel- und Scheckbetr\u00e4ge erfolgt erst dann, wenn uns der Gegenwert endg\u00fcltig zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n<p>4.4 Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld \u2013 ohne R\u00fccksicht auf die F\u00e4lligkeit etwaiger Wechsel \u2013 sofort zur Zahlung f\u00e4llig, wenn:<\/p>\n<p>1) der K\u00e4ufer, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ger\u00e4t und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1\/10 des Kaufpreises betr\u00e4gt,<br \/> 2) der K\u00e4ufer, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlung eingestellt hat oder \u00fcber sein Verm\u00f6gen die Er\u00f6ffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt ist.<\/p>\n<p>4.5 Kommt der Kunde mit Zahlungen \u2013 bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinander folgenden Raten \u2013 in Verzug, so k\u00f6nnen wir unbeschadet unserer Rechte aus Ziffer 8.8 dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den R\u00fccktritt nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>4.6 Verzugszinsen werden, soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des \u00a7 13 BGB handelt, mit 5 Prozentpunkten p. a. \u00fcber dem Basiszinssatz, in allen anderen F\u00e4llen mit 8 Prozentpunkten p. a. \u00fcber dem Basiszinssatz, mindestens jedoch insgesamt 9 Prozent p.a., berechnet, jeweils zuz\u00fcglich Umsatzsteuer. F\u00fcr F\u00e4lligkeitszinsen gem\u00e4\u00df \u00a7 353 HGB gilt Satz 1 2. Alt. entsprechend.<\/p>\n<p>4.7 Werden nach Vertragsschluss Umst\u00e4nde bekannt, die geeignet sind, die Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden erheblich zu mindern oder unseren Anspruch auf die Gegenleistung gef\u00e4hrdet erscheinen zu lassen, so sind wir berechtigt, sofortige Bezahlung s\u00e4mtlicher bisher erbrachter (Teil-) Lieferungen, (Teil-) Leistungen sowie etwaiger sonstiger Forderungen zu verlangen. Dies gilt ohne R\u00fccksicht auf die Laufzeit hereingenommener Wechsel, selbst wenn zuvor Zahlung mittels Begebung von Wechseln vereinbart worden war (vgl. Ziffer 4.3). Wir sind ferner berechtigt, f\u00fcr alle noch ausstehenden (Teil-) Lieferungen und (Teil-) Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und die weitere Erf\u00fcllung von der Erbringung dieser Sicherheiten abh\u00e4ngig zu machen. Wird dieses Verlangen innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erf\u00fcllt, k\u00f6nnen wir ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fccktreten und Schadensersatz verlangen.<\/p>\n<h2>5. Aufrechnung \u2013 Zur\u00fcckbehaltung<\/h2>\n<p>Der Kunde kann gegen unsere Anspr\u00fcche nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskr\u00e4ftiger Titel vorliegt. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\u00fcchen aus dem gleichen Vertrag beruht.<\/p>\n<h2>6. Lieferfristen \u2013 Lieferumfang<\/h2>\n<p>6.1 Liefertermine bzw. Lieferfristen k\u00f6nnen als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Im Zweifel gelten sie als unverbindlich vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Gegenst\u00e4nde usw. und nicht vor Eingang vereinbarter Anzahlungen.<\/p>\n<p>6.2 Werden erforderliche Voraussetzungen, insbesondere f\u00fcr Takel- oder Montagearbeiten, vom Kunden nicht rechtzeitig geschaffen, so dass f\u00fcr die Ausf\u00fchrung eine angemessene Frist verbleibt, so verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Frist angemessen. Werden wir an der Erf\u00fcllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von Umst\u00e4nden gehindert, die trotz der nach den Umst\u00e4nden des Falles erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten \u2013 gleichviel, ob bei uns, bei unseren Lieferanten oder bei unseren Erf\u00fcllungshilfen &#8211; , so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist in entsprechendem Umfang, sofern Lieferung oder Leistung nicht unm\u00f6glich werden. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr h\u00f6here Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsst\u00f6rungen. Eine f\u00fcr den Fall der Frist\u00fcberschreitung etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umst\u00e4nden als nicht verwirkt.<\/p>\n<p>6.3 Der Kunde kann uns nach \u00dcberschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist um 25 % des seit Vertragsschluss einzurechnenden Zeitraums (s. o. 6.1., 6.2.), jedoch um mindestens 2 Wochen, schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Kunde kann neben Lieferung einen Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt.<\/p>\n<p>Der Kunde kann uns im Fall des Verzuges auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erkl\u00e4rung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den R\u00fccktritt nicht ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch beschr\u00e4nkt sich bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit auf h\u00f6chstens 10 % der vereinbarten Gegenleistung. Bei einem Kunden gem\u00e4\u00df Ziffer 1.3 steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur zu, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt. Der Anspruch auf Lieferung oder Leistung ist in den F\u00e4llen dieses Absatzes ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Wird uns w\u00e4hrend des Verzuges die Lieferung oder Leistung durch Zufall unm\u00f6glich, so haften wir gleichwohl nach Ma\u00dfgabe vorstehender Abs\u00e4tze, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung oder Leistung eingetreten sein w\u00fcrde.<\/p>\n<p>6.4 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \u00fcberschritten, kommen wir bereits mit \u00dcberschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 6.3 Abs. 1 Satz 3, Abs\u00e4tze 2, 3.<\/p>\n<h2>7. Erf\u00fcllungsort \u2013 Gefahr\u00fcbergang<\/h2>\n<p>7.1 Die Gefahr geht mit der \u00dcbergabe der Gegenst\u00e4nde an den Kunden, an den von dem Kunden benannten Dritten oder die Transportperson, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden \u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen oder \u2013leistungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten, den Transport, die Montage, die Inbetriebsetzung usw. der jeweiligen Gegenst\u00e4nde \u00fcbernommen haben.<\/p>\n<p>7.2 Verz\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\u00e4nden, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung \u00fcber die Versandbereitschaft auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n<p>7.3 Versicherung f\u00fcr die Zeit des Transport oder der Lagerung nach Mitteilung der Versandbereitschaft werden wir nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten bewirken.<\/p>\n<p>7.4 Bei Versand durch Transportpersonen sind etwaige Anspr\u00fcche gegen diese Personen in jedem Fall vom Kunden selbst \u2013 ggf. nach erfolgter Abtretung dieser Anspr\u00fcche durch uns \u2013 geltend zu machen.<\/p>\n<p>7.5 Gelieferte Gegenst\u00e4nde sind vom Kunden, auch wenn sie M\u00e4ngel aufweisen sollten, unbeschadet etwaiger Rechte gem\u00e4\u00df Ziffer 9 entgegenzunehmen.<\/p>\n<p>7.6 Teillieferungen oder \u2013leistungen sind zul\u00e4ssig und gelten als Auswahlmuster. Deshalb sind sie sofort zu \u00fcberpr\u00fcfen, etwaige offensichtliche M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich gem\u00e4\u00df Ziffer 9 zu r\u00fcgen.<\/p>\n<p>7.7 F\u00fchren wir irgendwelche Arbeiten au\u00dferhalb unseres Betriebes \u2013 insbesondere an Bord von Schiffen \u2013 aus, haben die Kunden und Eigent\u00fcmer f\u00fcr eine ausreichende Bewachung und Versicherung der zu bearbeitenden und unserer zur Ausf\u00fchrung notwendigen Sachen zu sorgen. Anspr\u00fcche gegen den Bewachenden und den Versicherer werden in H\u00f6he der uns zustehenden Ersatzanspr\u00fcche mit Abschluss des jeweiligen Vertrages im voraus an uns abgetreten.<\/p>\n<h2>8. Eigentumsvorbehalt<\/h2>\n<p>8.1 Die gelieferten Sachen bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen f\u00fcr alte Forderungen, die wir gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachtr\u00e4glich erwerben.<\/p>\n<p>Bei einem Kunden gem\u00e4\u00df Ziffer 1.3 gilt der Eigentumsvorbehalt auch f\u00fcr die Forderung, die wir aus laufender Gesch\u00e4ftsbeziehung gegen\u00fcber dem Kunden haben. Auf Verlangen des Kunden sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde s\u00e4mtliche mit dem Liefergegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erf\u00fcllt hat und f\u00fcr die \u00fcbrigen Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn von uns Einzelforderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen, der Saldo gezogen und anerkannt worden ist.<\/p>\n<p>8.2 Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware gegen Gefahren aller Art auf Kosten des Kunden zu versichern, sofern er nicht nach einer entsprechenden Aufforderung durch uns den Abschluss einer derartigen Versicherung nachweist. Anspr\u00fcche aus dieser Versicherung werden in H\u00f6he der uns zustehenden Forderung mit Abschluss des jeweiligen Vertrages im voraus an uns abgetreten. Wir sind berechtigt, diese Abtretung dem Versicherer anzuzeigen.<\/p>\n<p>8.3 Der Kunde ist zum Weiterverkauf und zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, sowie der anschlie\u00dfenden Ver\u00e4u\u00dferung im Rahmen von verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalten (vgl. Ziffer 8.4 und 8.5) berechtigt, wenn und soweit dieses im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr erfolgt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Verpf\u00e4ndung oder eine Sicherungs\u00fcbereignung der Vorbehaltsware. Wir behalten uns den Widerruf dieser Ver\u00e4u\u00dferungs-, Verarbeitungs- und sonstiger Erm\u00e4chtigungen f\u00fcr den Fall vor, dass der Kunde seine Zahlungspflichten nicht bzw. nicht rechtzeitig erf\u00fcllt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<\/p>\n<p>Durch Verarbeitung der Waren erwirbt der Kunde ausdr\u00fccklich kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschlie\u00dflich f\u00fcr uns. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umst\u00e4nde erl\u00f6schen, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns \u00fcbergeht (Einigung). Der Kunde bleibt dabei unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der \u00fcbrigen Ware. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, s\u00e4mtliche ihm vorliegenden Informationen zur Ermittlung des Miteigentumsanteils auf erstes Anfordern an uns zu \u00fcberreichen.&nbsp;<\/p>\n<p>8.4 Die Forderungen von Kunden aus Weiterverk\u00e4ufen von Vorbehaltsware werden im Voraus an uns abgetreten und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder mit Verarbeitung usw. und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. F\u00fcr den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen uns nicht geh\u00f6renden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, werden die Forderungen in dem Verh\u00e4ltnis an uns abgetreten, das den zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverh\u00e4ltnisses unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den \u00fcbrigen Waren und zu den Miteigentumsrechten anderer an der neugeschaffenen Sache entspricht. Besteht zwischen dem Kunden und dem Drittschuldner ein echtes oder ein unechtes Kontokorrentverh\u00e4ltnis, das die durch die Weiterver\u00e4u\u00dferung der unverarbeiteten oder verarbeiteten Waren entstandene Forderung einzustellen ist, tritt uns der Kunde hiermit zus\u00e4tzlich die Anspr\u00fcche auf K\u00fcndigung des Kontokorrentverh\u00e4ltnisses, auf Feststellung der Salden sowie die Forderungen aus gezogenen und in Zukunft zu ziehenden Salden ab. Der Kunde versichert, dass er weder individuell noch formularm\u00e4\u00dfig mit Dritten Globalzessionen oder andere Abtretungen vereinbart hat noch vereinbaren wird, die die vorgenannte Abtretung k\u00fcnftiger Forderungen an uns in irgendeiner Weise beeintr\u00e4chtigen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverk\u00e4ufen trotz der Abtretung erm\u00e4chtigt, er hat die von uns dem Drittk\u00e4ufer entzogenen Betr\u00e4ge jedoch sofort in H\u00f6he der uns zustehenden Forderungen an uns abzuf\u00fchren. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungserm\u00e4chtigung des Kunden unber\u00fchrt. Wir werden die Forderungen jedoch so lange nicht selbst einziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt und nicht ein sonstiger wichtiger Grund daf\u00fcr vorliegt (vgl. z. B. 4.7). Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen sowie uns alle sonstigen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu geben, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlich sind.<\/p>\n<p>8.5 Sind s\u00e4mtliche Forderungen, zu deren Sicherung der Eigentumsvorbehalt nach Ma\u00dfgabe der vorstehenden Abschnitte besteht, vollst\u00e4ndig bezahlt, geht das Eigentum an der Vorbehaltsware automatisch auf den Kunden \u00fcber. Gleichzeitig stehen ihm die abgetretenen Forderungen wieder zu.<\/p>\n<p>8.6 \u00dcbersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur R\u00fcck\u00fcbertragung der \u00fcbersteigenden Sicherheiten verpflichtet, soweit dies nach den Grunds\u00e4tzen von Treu und Glauben mit R\u00fccksicht auf die beiderseitigen Interessen erforderlich ist. Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich, auf Verlangen des K\u00e4ufers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p>8.7 Ger\u00e4t der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden uns Umst\u00e4nde \u00fcber die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Kunden gem\u00e4\u00df Ziffer 4.7 bekannt oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware sofort zur\u00fcckzufordern oder beim Kunden abzuholen und wieder an uns zu nehmen. Die R\u00fccknahme gilt nur bei Teilzahlungsgesch\u00e4ften eines nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Kunden als R\u00fccktritt; in diesem Falle gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes. Auch diese R\u00fcckforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden Vertragsverh\u00e4ltnisses. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtungen des Kunden k\u00f6nnen wir nach billigem Ermessen \u00fcber die Art und Weise der Verwertung entscheiden und dies dann dem Kunden unter Setzung einer Wartefrist von 10 Tagen und Angabe von Zeit, Ort und Art der Verwertung androhen; zur\u00fcckgenommene Vorbehaltsware nebst Zubeh\u00f6r k\u00f6nnen wir immer freih\u00e4ndig verwerten. Der Erl\u00f6s der Verwertung nach Abzug der Kosten wird dem Kunden gutgebracht. Ein etwaiger \u00dcberschuss wird ihm ausgezahlt.<\/p>\n<p>8.8 Werden Vorbehaltswaren beim Kunden gepf\u00e4ndet, so hat dieser dem Pf\u00e4ndungsbeamten von unserem Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und uns sofort durch eingeschriebenen Brief unter Beif\u00fcgung des Pf\u00e4ndungsprotokolls und einer eidesstattlichen Erkl\u00e4rung des Inhaltes, dass die gepf\u00e4ndeten Waren mit den gelieferten Vorbehaltswaren identisch sind, zu benachrichtigen.<\/p>\n<p>8.9 Bei Zahlungsunf\u00e4higkeit oder \u00dcberschuldung ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten, noch auf seinem Lager vorhandenen Vorbehaltswaren sowie die uns abgetretenen Forderungen sofort auszusondern und uns eine genaue Aufstellung der vorhandenen Vorbehaltswaren sowie der abgetretenen Forderungen \u2013 unter Angabe ihre H\u00f6he und Anschrift der entsprechenden Schuldner \u2013 sowie die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen einzusehen.<\/p>\n<h2>9. Gew\u00e4hrleistung\/Schadensersatz\/\u00dcbertragbarkeit<\/h2>\n<p>9.1 Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und Sch\u00e4den, die durch diese Fehler an anderen Teilen der gelieferten Ware verursacht wurden (Nachbesserung). F\u00fcr die Abwicklung gilt folgendes:<\/p>\n<p>9.1.1 M\u00e4ngelr\u00fcgen und sonstige Beanstandungen jeder Art m\u00fcssen schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware \u2013 bei versteckten M\u00e4ngeln innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Tagen nach Feststellung \u2013 schriftlich direkt bei uns erhoben werden.<\/p>\n<p>9.1.2 Soweit ein Mangel der Vertragsware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl anstelle der Nachbesserung auch zu Ersatz- bzw. Ersatzteillieferung berechtigt.<\/p>\n<p>9.1.3 Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung gem\u00e4\u00df Ziffer 9.1.2 ist der Kunde nach vorheriger schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fccktritt vom Vertrag zu verlangen.<\/p>\n<p>9.1.4 Soweit uns wegen der angezeigten M\u00e4ngel Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen\u00fcber Dritten zustehen, k\u00f6nnen wir diese an den Kunden erf\u00fcllungshalber abtreten. Der Kunde kann Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen uns erst dann geltend machen, wenn der Dritte die Gew\u00e4hrleistung verweigert oder unzumutbar verz\u00f6gert oder dazu nicht in der Lage ist. Ein Kunde gem\u00e4\u00df Ziffer 1.3 kann von uns Gew\u00e4hrleistung nach gerichtlicher Inanspruchnahme des Dritten verlangen, es sei denn, dieser ist f\u00fcr den Kunden unzumutbar.<\/p>\n<p>9.1.5 Die vorgenannten M\u00e4ngelanspr\u00fcche verj\u00e4hren in einem Jahr seit Ablieferung der Vertragsware.<\/p>\n<p>9.1.6 Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sind ausgeschlossen, soweit die Fehler auf \u00c4nderungen oder Reparaturen ohne unsere schriftliche Zustimmung oder auf unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung, Wartung etc. beruhen. Wir sind ferner berechtigt, die Gew\u00e4hrleistung zu verweigern, solange der Kunde in erheblichem Ma\u00dfe die vereinbarte Zahlungsweise nicht einh\u00e4lt; ein etwaiges Zur\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9.2 Wir haften nach Ma\u00dfgabe der nachfolgenden Bestimmungen f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 wenn wir, unser gesetzlicher Vertreter oder unser Erf\u00fcllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht haben.<\/p>\n<p>9.2.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir dem Kunden uneingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>9.2.2 Die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen; bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch f\u00fcr jede Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>9.2.3 Bei einem Kunden gem\u00e4\u00df Ziffer 1.3 beschr\u00e4nkt sich die Haftung in jedem Fall nur auf vertragstypische, vorhersehbare Sch\u00e4den; dies gilt jedoch nicht bei Sch\u00e4den nach Ziffer 9.2.2 Satz 2 Alt.1.<\/p>\n<p>9.2.4 Die Eigenhaftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erf\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\u00f6rigen gegen\u00fcber den Kunden wird \u2013 au\u00dfer in F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit \u2013 ausgeschlossen. Ziffer 9.2.2 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>9.2.5 Die vorgenannten Anspr\u00fcche verj\u00e4hren in einem Jahr seit Ablieferung; Anspr\u00fcche aus der schuldhaften Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit verj\u00e4hren innerhalb der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p>9.3 Ferner haften wir f\u00fcr Sch\u00e4den nach Ma\u00dfgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Sch\u00e4den, die bei arglistigem Verhalten verursacht worden sind, innerhalb der gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p>9.4 Versuchs- und Erprobungskosten, die durch die Einf\u00fchrung neuer Arbeitsmittel, technischer Hilfsmittel usw. entstehen, ersetzen wir nicht.<\/p>\n<h2>10. Patente\/Sonstige Schutzrechte<\/h2>\n<p>10.1 An s\u00e4mtlichen Unterlagen usw. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben. Ohne unsere Zustimmung d\u00fcrfen sie in keiner Weise anderweitig benutzt, insbesondere vervielf\u00e4ltigt oder Dritten in irgendeiner Form zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>10.2 F\u00fcr von uns gelieferte Sachen oder erbrachte Leistungen wird eine Haftung wegen etwa bestehender Patente oder Schutzrechte Dritter und deren Verletzung nicht \u00fcbernommen. Die Pr\u00fcfung solcher Rechte ist ausschlie\u00dflich Sache des Kunden.<\/p>\n<h2>11. Gerichtsstand und Rechtswahl<\/h2>\n<p>11.1 F\u00fcr s\u00e4mtliche gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit Vollkaufleuten einschlie\u00dflich Wechsel- und Scheckforderung sind die stadtbremischen Gerichte ausschlie\u00dflich zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>11.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde seinen allgemeinen oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \u00fcbrigen gilt bei unseren Anspr\u00fcchen gegen\u00fcber dem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.<\/p>\n<p>11.3 Auf den Vertrag findet das jeweils geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<\/div>\n<p><!--more--><br \/>\n<!-- {\"name\":\"\",\"type\":\"layout\",\"children\":[{\"name\":\"HeroVid\",\"type\":\"section\",\"props\":{\"style\":\"secondary\",\"width\":\"large\",\"vertical_align\":\"middle\",\"title_position\":\"top-left\",\"title_rotation\":\"left\",\"title_breakpoint\":\"xl\",\"image_position\":\"center-center\",\"header_transparent\":\"light\",\"header_transparent_noplaceholder\":false,\"class\":\"demo\",\"image\":\"\\\/wp-content\\\/uploads\\\/pressenklemmen-.jpg\",\"image_size\":\"cover\",\"image_parallax_bgx_start\":\"-120\",\"image_parallax_bgx_end\":\"120\",\"image_width\":\"1560\",\"image_parallax_breakpoint\":\"s\",\"media_overlay\":\"rgba(17, 17, 17, 0.8)\",\"video\":\"\"},\"children\":[{\"name\":\"\",\"type\":\"row\",\"children\":[{\"name\":\"\",\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"image\":\"\",\"image_effect\":\"parallax\",\"image_parallax_bgy_start\":-10,\"image_parallax_bgy_end\":-90,\"media_overlay_gradient\":\"\",\"width_medium\":\"1-1\"},\"children\":[{\"name\":\"\",\"type\":\"headline\",\"props\":{\"title_element\":\"h1\",\"content\":\"AGB\",\"title_style\":\"heading-large\",\"title_decoration\":\"line\",\"animation\":\"parallax\",\"parallax_target\":false,\"margin\":\"small\",\"text_align\":\"center\",\"text_align_fallback\":\"center\",\"parallax_breakpoint\":\"s\",\"parallax_viewport\":\"0.95\",\"parallax_opacity_start\":\"1\",\"parallax_opacity_end\":\"0\",\"maxwidth\":\"large\",\"maxwidth_breakpoint\":\"m\",\"block_align\":\"center\"}},{\"name\":\"\",\"type\":\"headline\",\"props\":{\"title_element\":\"h2\",\"content\":\"Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen\",\"text_align\":\"center\"}}]}]}]},{\"name\":\"\",\"type\":\"section\",\"props\":{\"style\":\"muted\",\"width\":\"small\",\"vertical_align\":\"middle\",\"title_position\":\"top-left\",\"title_rotation\":\"left\",\"title_breakpoint\":\"xl\",\"image_position\":\"center-left\",\"padding\":\"large\",\"image\":\"\\\/wp-content\\\/uploads\\\/SS-schlaufe-bg-top-left.svg\",\"image_effect\":\"fixed\",\"media_overlay\":\"rgba(242, 242, 242, 0.8)\"},\"children\":[{\"name\":\"\",\"type\":\"row\",\"props\":{\"divider\":false},\"children\":[{\"name\":\"\",\"type\":\"column\",\"props\":{\"image_position\":\"center-center\",\"style\":\"default\",\"media_overlay_gradient\":\"\",\"width_medium\":\"1-1\"},\"children\":[{\"name\":\"\",\"type\":\"html\",\"props\":{\"content\":\"\n\n<h2 class=\\\"uk-h2 uk-margin-remove\\\">SAHM SPLICE GmbH<\\\/h2>\n\n<p class=\\\"uk-margin-remove-top\\\"> Herwigstra\\u00dfe 38<br \/> D-27572 Bremerhaven\n\n Tel: +49(0)4 71 \\\/ 9 31 59 - 0<br \/> Fax: +49(0)4 71 \\\/ 3 33 18<\\\/p>\\n\n\n<h2>1. Geltung dieser Bedingungen<\\\/h2>\\n\n\n<p>1.1 S\\u00e4mtliche von uns als Verk\\u00e4ufer oder Auftragnehmer abgeschlossene Kauf-, Werklieferungs-, Werk- und Dienstvertr\\u00e4ge usw. unterliegen nachstehenden Bedingungen. Einzelne Abweichungen von diesen Bedingungen m\\u00fcssen jeweils ausdr\\u00fccklich vereinbart werden.<\\\/p>\\n\n\n<p>1.2 Unsere Bedingungen gelten mit Abschluss des jeweiligen Vertrages (vgl. Ziffer 2) als mit dem K\\u00e4ufer, Auftraggeber usw. (im Folgenden \\u201eKunde\\u201c genannt) vereinbart. Gesch\\u00e4ftsbedingungen der Kunden, denen hiermit ausdr\\u00fccklich widersprochen wird, finden in keinem Falle Anwendung, es sei denn, wir h\\u00e4tten diesen ausdr\\u00fccklich schriftlich zugestimmt.<\\\/p>\\n\n\n<p>1.3 Sollen einzelne Bestimmungen nur f\\u00fcr einen Kunden gelten, der eine juristische Person des \\u00f6ffentlichen Rechts, ein \\u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\\u00f6gen oder ein Kaufmann ist, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes geh\\u00f6rt, so ist dies jeweils gesondert gekennzeichnet.<\\\/p>\\n\n\n<h2>2. Vertragsschluss<\\\/h2>\\n\n\n<p>2.1 Alle Vereinbarungen bed\\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.<\\\/p>\\n\n\n<p>2.2 S\\u00e4mtliche dem Kunden im Rahmen von Vertragsanbahnung, -abschluss oder \\u2013abwicklung zug\\u00e4nglich gemachten Unterlagen, wie z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Ma\\u00df- und Gewichtsangaben enthalten nur branchen\\u00fcbliche Ann\\u00e4herungswerte. \\u00c4nderungen dieser Unterlagen und Gegenst\\u00e4nde bleiben vorbehalten. Bei genormter Ware gelten die auf Normbl\\u00e4ttern zugelassenen Abweichungen. Muster gelten als Typmuster, die den ungef\\u00e4hren Ausfall der Waren veranschaulichen sollen.<\\\/p>\\n\n\n<h2>3. Preise<\\\/h2>\\n\n\n<p>3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk Bremerhaven, exklusive Verpackung.<\\\/p>\\n\n\n<p>3.2 Preis\\u00e4nderungsvorbehalt:<\\\/p>\\n\n\n<p>3.2.1. Eine Erh\\u00f6hung der im Vertrag angegebenen Preise ist zul\\u00e4ssig, wenn die vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist mehr als vier Monate betr\\u00e4gt. Wir k\\u00f6nnen dann unseren bei Lieferung oder Leistung g\\u00fcltigen Listenpreis zugrunde legen, wenn dieser nicht schon bei Vertragsschluss bekannt war. In diesem Fall ist der Kunde jedoch berechtigt, durch schriftliche Erkl\\u00e4rung binnen drei Wochen seit Eingang der Mitteilung \\u00fcber die Preiserh\\u00f6hung zur\\u00fcckzutreten, wenn die Preiserh\\u00f6hung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung bzw. Leistung um mindestens 50 % \\u00fcbersteigt.<\\\/p>\\n\n\n<p>3.2.2. Ist der Kunde eine juristische Person des \\u00f6ffentlichen Rechts, ein \\u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\\u00f6gen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes geh\\u00f6rt, so gilt in jedem Fall unser am Tag der Lieferung oder Leistung g\\u00fcltiger Listenpreis. Ziffer 3.2.1 S\\u00e4tze 2 und 3 sind jedoch entsprechend anzuwenden, wenn der Kunde ein schutzw\\u00fcrdiges Interesse hierf\\u00fcr nachweist und dies bei Vertragsschluss auch eindeutig zu erkennen gegeben hat.<\\\/p>\\n\n\n<p>3.2.3. Besteht ausnahmsweise f\\u00fcr eine Lieferung oder Leistung kein Listenpreis, so gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.<\\\/p>\\n\n\n<p>3.2.4. Ist f\\u00fcr eine vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist von mehr als vier Monaten ausdr\\u00fccklich ein Festpreis vereinbart worden, so sind wir hieran nur solange gebunden, wie der Kunde seinen Mitwirkungspflichten vertragsgem\\u00e4\\u00df nachkommt.<\\\/p>\\n\n\n<h2>4. Zahlungsweise<\\\/h2>\\n\n\n<p>4.1 S\\u00e4mtliche Preise sind bei Lieferung der Ware bzw. nach Durchf\\u00fchrung der Leistung und Aush\\u00e4ndigung oder \\u00dcbersendung der Rechnung ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung in bar f\\u00e4llig. Erf\\u00fcllungsort f\\u00fcr Zahlungen an uns ist in jedem Falle unser Gesch\\u00e4ftssitz.<\\\/p>\\n\n\n<p>4.2 Wir sind berechtigt, schon vor Fertigstellung des gesamten Leistungsumfangs dem jeweiligen Leistungsstand entsprechende Teilrechnungen auszustellen. F\\u00fcr diese Teilrechnungen gilt Ziffer 4.1 entsprechend.<\\\/p>\\n\n\n<p>4.3 Wechsel und Schecks nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. S\\u00e4mtliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind uns sofort zu verg\\u00fcten. Eine Gutschrift der Wechsel- und Scheckbetr\\u00e4ge erfolgt erst dann, wenn uns der Gegenwert endg\\u00fcltig zur Verf\\u00fcgung steht.<\\\/p>\\n\n\n<p>4.4 Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld \\u2013 ohne R\\u00fccksicht auf die F\\u00e4lligkeit etwaiger Wechsel \\u2013 sofort zur Zahlung f\\u00e4llig, wenn:<\\\/p>\\n\n\n<p>1) der K\\u00e4ufer, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug ger\\u00e4t und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1\\\/10 des Kaufpreises betr\\u00e4gt,<br \/> 2) der K\\u00e4ufer, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlung eingestellt hat oder \\u00fcber sein Verm\\u00f6gen die Er\\u00f6ffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens beantragt ist.<\\\/p>\\n\n\n<p>4.5 Kommt der Kunde mit Zahlungen \\u2013 bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinander folgenden Raten \\u2013 in Verzug, so k\\u00f6nnen wir unbeschadet unserer Rechte aus Ziffer 8.8 dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erkl\\u00e4rung vom Vertrag zur\\u00fcckzutreten. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den R\\u00fccktritt nicht ausgeschlossen.<\\\/p>\\n\n\n<p>4.6 Verzugszinsen werden, soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des \\u00a7 13 BGB handelt, mit 5 Prozentpunkten p. a. \\u00fcber dem Basiszinssatz, in allen anderen F\\u00e4llen mit 8 Prozentpunkten p. a. \\u00fcber dem Basiszinssatz, mindestens jedoch insgesamt 9 Prozent p.a., berechnet, jeweils zuz\\u00fcglich Umsatzsteuer. F\\u00fcr F\\u00e4lligkeitszinsen gem\\u00e4\\u00df \\u00a7 353 HGB gilt Satz 1 2. Alt. entsprechend.<\\\/p>\\n\n\n<p>4.7 Werden nach Vertragsschluss Umst\\u00e4nde bekannt, die geeignet sind, die Kreditw\\u00fcrdigkeit des Kunden erheblich zu mindern oder unseren Anspruch auf die Gegenleistung gef\\u00e4hrdet erscheinen zu lassen, so sind wir berechtigt, sofortige Bezahlung s\\u00e4mtlicher bisher erbrachter (Teil-) Lieferungen, (Teil-) Leistungen sowie etwaiger sonstiger Forderungen zu verlangen. Dies gilt ohne R\\u00fccksicht auf die Laufzeit hereingenommener Wechsel, selbst wenn zuvor Zahlung mittels Begebung von Wechseln vereinbart worden war (vgl. Ziffer 4.3). Wir sind ferner berechtigt, f\\u00fcr alle noch ausstehenden (Teil-) Lieferungen und (Teil-) Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und die weitere Erf\\u00fcllung von der Erbringung dieser Sicherheiten abh\\u00e4ngig zu machen. Wird dieses Verlangen innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erf\\u00fcllt, k\\u00f6nnen wir ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zur\\u00fccktreten und Schadensersatz verlangen.<\\\/p>\\n\n\n<h2>5. Aufrechnung \\u2013 Zur\\u00fcckbehaltung<\\\/h2>\\n\n\n<p>Der Kunde kann gegen unsere Anspr\\u00fcche nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskr\\u00e4ftiger Titel vorliegt. Ein Zur\\u00fcckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Anspr\\u00fcchen aus dem gleichen Vertrag beruht.<\\\/p>\\n\n\n<h2>6. Lieferfristen \\u2013 Lieferumfang<\\\/h2>\\n\n\n<p>6.1 Liefertermine bzw. Lieferfristen k\\u00f6nnen als verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Im Zweifel gelten sie als unverbindlich vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Datum des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Gegenst\\u00e4nde usw. und nicht vor Eingang vereinbarter Anzahlungen.<\\\/p>\\n\n\n<p>6.2 Werden erforderliche Voraussetzungen, insbesondere f\\u00fcr Takel- oder Montagearbeiten, vom Kunden nicht rechtzeitig geschaffen, so dass f\\u00fcr die Ausf\\u00fchrung eine angemessene Frist verbleibt, so verl\\u00e4ngert sich die vereinbarte Frist angemessen. Werden wir an der Erf\\u00fcllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt von Umst\\u00e4nden gehindert, die trotz der nach den Umst\\u00e4nden des Falles erforderlichen Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten \\u2013 gleichviel, ob bei uns, bei unseren Lieferanten oder bei unseren Erf\\u00fcllungshilfen - , so verl\\u00e4ngert sich die Lieferfrist in entsprechendem Umfang, sofern Lieferung oder Leistung nicht unm\\u00f6glich werden. Dies gilt insbesondere auch f\\u00fcr h\\u00f6here Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsst\\u00f6rungen. Eine f\\u00fcr den Fall der Frist\\u00fcberschreitung etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umst\\u00e4nden als nicht verwirkt.<\\\/p>\\n\n\n<p>6.3 Der Kunde kann uns nach \\u00dcberschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist um 25 % des seit Vertragsschluss einzurechnenden Zeitraums (s. o. 6.1., 6.2.), jedoch um mindestens 2 Wochen, schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Kunde kann neben Lieferung einen Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz und grobe Fahrl\\u00e4ssigkeit zur Last f\\u00e4llt.<\\\/p>\\n\n\n<p>Der Kunde kann uns im Fall des Verzuges auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erkl\\u00e4rung vom Vertrag zur\\u00fcckzutreten. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den R\\u00fccktritt nicht ausgeschlossen. Der Schadensersatzanspruch beschr\\u00e4nkt sich bei leichter Fahrl\\u00e4ssigkeit auf h\\u00f6chstens 10 % der vereinbarten Gegenleistung. Bei einem Kunden gem\\u00e4\\u00df Ziffer 1.3 steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur zu, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrl\\u00e4ssigkeit zur Last f\\u00e4llt. Der Anspruch auf Lieferung oder Leistung ist in den F\\u00e4llen dieses Absatzes ausgeschlossen.<\\\/p>\\n\n\n<p>Wird uns w\\u00e4hrend des Verzuges die Lieferung oder Leistung durch Zufall unm\\u00f6glich, so haften wir gleichwohl nach Ma\\u00dfgabe vorstehender Abs\\u00e4tze, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung oder Leistung eingetreten sein w\\u00fcrde.<\\\/p>\\n\n\n<p>6.4 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist \\u00fcberschritten, kommen wir bereits mit \\u00dcberschreitung des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Kunden bestimmen sich dann nach Ziffer 6.3 Abs. 1 Satz 3, Abs\\u00e4tze 2, 3.<\\\/p>\\n\n\n<h2>7. Erf\\u00fcllungsort \\u2013 Gefahr\\u00fcbergang<\\\/h2>\\n\n\n<p>7.1 Die Gefahr geht mit der \\u00dcbergabe der Gegenst\\u00e4nde an den Kunden, an den von dem Kunden benannten Dritten oder die Transportperson, sp\\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden \\u00fcber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen oder \\u2013leistungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten, den Transport, die Montage, die Inbetriebsetzung usw. der jeweiligen Gegenst\\u00e4nde \\u00fcbernommen haben.<\\\/p>\\n\n\n<p>7.2 Verz\\u00f6gert sich der Versand infolge von Umst\\u00e4nden, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung \\u00fcber die Versandbereitschaft auf den Kunden \\u00fcber.<\\\/p>\\n\n\n<p>7.3 Versicherung f\\u00fcr die Zeit des Transport oder der Lagerung nach Mitteilung der Versandbereitschaft werden wir nur auf ausdr\\u00fccklichen Wunsch des Kunden auf dessen Kosten bewirken.<\\\/p>\\n\n\n<p>7.4 Bei Versand durch Transportpersonen sind etwaige Anspr\\u00fcche gegen diese Personen in jedem Fall vom Kunden selbst \\u2013 ggf. nach erfolgter Abtretung dieser Anspr\\u00fcche durch uns \\u2013 geltend zu machen.<\\\/p>\\n\n\n<p>7.5 Gelieferte Gegenst\\u00e4nde sind vom Kunden, auch wenn sie M\\u00e4ngel aufweisen sollten, unbeschadet etwaiger Rechte gem\\u00e4\\u00df Ziffer 9 entgegenzunehmen.<\\\/p>\\n\n\n<p>7.6 Teillieferungen oder \\u2013leistungen sind zul\\u00e4ssig und gelten als Auswahlmuster. Deshalb sind sie sofort zu \\u00fcberpr\\u00fcfen, etwaige offensichtliche M\\u00e4ngel sind unverz\\u00fcglich gem\\u00e4\\u00df Ziffer 9 zu r\\u00fcgen.<\\\/p>\\n\n\n<p>7.7 F\\u00fchren wir irgendwelche Arbeiten au\\u00dferhalb unseres Betriebes \\u2013 insbesondere an Bord von Schiffen \\u2013 aus, haben die Kunden und Eigent\\u00fcmer f\\u00fcr eine ausreichende Bewachung und Versicherung der zu bearbeitenden und unserer zur Ausf\\u00fchrung notwendigen Sachen zu sorgen. Anspr\\u00fcche gegen den Bewachenden und den Versicherer werden in H\\u00f6he der uns zustehenden Ersatzanspr\\u00fcche mit Abschluss des jeweiligen Vertrages im voraus an uns abgetreten.<\\\/p>\\n\n\n<h2>8. Eigentumsvorbehalt<\\\/h2>\\n\n\n<p>8.1 Die gelieferten Sachen bleiben bis zur vollst\\u00e4ndigen Bezahlung s\\u00e4mtlicher Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen f\\u00fcr alte Forderungen, die wir gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachtr\\u00e4glich erwerben.<\\\/p>\\n\n\n<p>Bei einem Kunden gem\\u00e4\\u00df Ziffer 1.3 gilt der Eigentumsvorbehalt auch f\\u00fcr die Forderung, die wir aus laufender Gesch\\u00e4ftsbeziehung gegen\\u00fcber dem Kunden haben. Auf Verlangen des Kunden sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde s\\u00e4mtliche mit dem Liefergegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen erf\\u00fcllt hat und f\\u00fcr die \\u00fcbrigen Forderungen aus der laufenden Gesch\\u00e4ftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn von uns Einzelforderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen, der Saldo gezogen und anerkannt worden ist.<\\\/p>\\n\n\n<p>8.2 Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware gegen Gefahren aller Art auf Kosten des Kunden zu versichern, sofern er nicht nach einer entsprechenden Aufforderung durch uns den Abschluss einer derartigen Versicherung nachweist. Anspr\\u00fcche aus dieser Versicherung werden in H\\u00f6he der uns zustehenden Forderung mit Abschluss des jeweiligen Vertrages im voraus an uns abgetreten. Wir sind berechtigt, diese Abtretung dem Versicherer anzuzeigen.<\\\/p>\\n\n\n<p>8.3 Der Kunde ist zum Weiterverkauf und zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, sowie der anschlie\\u00dfenden Ver\\u00e4u\\u00dferung im Rahmen von verl\\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalten (vgl. Ziffer 8.4 und 8.5) berechtigt, wenn und soweit dieses im ordnungsgem\\u00e4\\u00dfen Gesch\\u00e4ftsverkehr erfolgt. Nicht gestattet ist insbesondere eine Verpf\\u00e4ndung oder eine Sicherungs\\u00fcbereignung der Vorbehaltsware. Wir behalten uns den Widerruf dieser Ver\\u00e4u\\u00dferungs-, Verarbeitungs- und sonstiger Erm\\u00e4chtigungen f\\u00fcr den Fall vor, dass der Kunde seine Zahlungspflichten nicht bzw. nicht rechtzeitig erf\\u00fcllt oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<\\\/p>\\n\n\n<p>Durch Verarbeitung der Waren erwirbt der Kunde ausdr\\u00fccklich kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschlie\\u00dflich f\\u00fcr uns. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umst\\u00e4nde erl\\u00f6schen, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf uns \\u00fcbergeht (Einigung). Der Kunde bleibt dabei unentgeltlicher Verwahrer. Bei der Verarbeitung mit noch im Fremdeigentum stehenden Waren erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verh\\u00e4ltnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der \\u00fcbrigen Ware. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, s\\u00e4mtliche ihm vorliegenden Informationen zur Ermittlung des Miteigentumsanteils auf erstes Anfordern an uns zu \\u00fcberreichen.&nbsp;<\\\/p>\\n\n\n<p>8.4 Die Forderungen von Kunden aus Weiterverk\\u00e4ufen von Vorbehaltsware werden im Voraus an uns abgetreten und zwar unabh\\u00e4ngig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder mit Verarbeitung usw. und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. F\\u00fcr den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen uns nicht geh\\u00f6renden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft wird, werden die Forderungen in dem Verh\\u00e4ltnis an uns abgetreten, das den zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverh\\u00e4ltnisses unseres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den \\u00fcbrigen Waren und zu den Miteigentumsrechten anderer an der neugeschaffenen Sache entspricht. Besteht zwischen dem Kunden und dem Drittschuldner ein echtes oder ein unechtes Kontokorrentverh\\u00e4ltnis, das die durch die Weiterver\\u00e4u\\u00dferung der unverarbeiteten oder verarbeiteten Waren entstandene Forderung einzustellen ist, tritt uns der Kunde hiermit zus\\u00e4tzlich die Anspr\\u00fcche auf K\\u00fcndigung des Kontokorrentverh\\u00e4ltnisses, auf Feststellung der Salden sowie die Forderungen aus gezogenen und in Zukunft zu ziehenden Salden ab. Der Kunde versichert, dass er weder individuell noch formularm\\u00e4\\u00dfig mit Dritten Globalzessionen oder andere Abtretungen vereinbart hat noch vereinbaren wird, die die vorgenannte Abtretung k\\u00fcnftiger Forderungen an uns in irgendeiner Weise beeintr\\u00e4chtigen. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverk\\u00e4ufen trotz der Abtretung erm\\u00e4chtigt, er hat die von uns dem Drittk\\u00e4ufer entzogenen Betr\\u00e4ge jedoch sofort in H\\u00f6he der uns zustehenden Forderungen an uns abzuf\\u00fchren. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt von der Einziehungserm\\u00e4chtigung des Kunden unber\\u00fchrt. Wir werden die Forderungen jedoch so lange nicht selbst einziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\\u00e4\\u00df nachkommt und nicht ein sonstiger wichtiger Grund daf\\u00fcr vorliegt (vgl. z. B. 4.7). Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen sowie uns alle sonstigen Ausk\\u00fcnfte und Unterlagen zu geben, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlich sind.<\\\/p>\\n\n\n<p>8.5 Sind s\\u00e4mtliche Forderungen, zu deren Sicherung der Eigentumsvorbehalt nach Ma\\u00dfgabe der vorstehenden Abschnitte besteht, vollst\\u00e4ndig bezahlt, geht das Eigentum an der Vorbehaltsware automatisch auf den Kunden \\u00fcber. Gleichzeitig stehen ihm die abgetretenen Forderungen wieder zu.<\\\/p>\\n\n\n<p>8.6 \\u00dcbersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur R\\u00fcck\\u00fcbertragung der \\u00fcbersteigenden Sicherheiten verpflichtet, soweit dies nach den Grunds\\u00e4tzen von Treu und Glauben mit R\\u00fccksicht auf die beiderseitigen Interessen erforderlich ist. Der Verk\\u00e4ufer verpflichtet sich, auf Verlangen des K\\u00e4ufers die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % \\u00fcbersteigt.<\\\/p>\\n\n\n<p>8.7 Ger\\u00e4t der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden uns Umst\\u00e4nde \\u00fcber die Verm\\u00f6gensverh\\u00e4ltnisse des Kunden gem\\u00e4\\u00df Ziffer 4.7 bekannt oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware sofort zur\\u00fcckzufordern oder beim Kunden abzuholen und wieder an uns zu nehmen. Die R\\u00fccknahme gilt nur bei Teilzahlungsgesch\\u00e4ften eines nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Kunden als R\\u00fccktritt; in diesem Falle gelten die Bestimmungen des Abzahlungsgesetzes. Auch diese R\\u00fcckforderung bleibt ohne Einfluss auf den Ablauf des bestehenden Vertragsverh\\u00e4ltnisses. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtungen des Kunden k\\u00f6nnen wir nach billigem Ermessen \\u00fcber die Art und Weise der Verwertung entscheiden und dies dann dem Kunden unter Setzung einer Wartefrist von 10 Tagen und Angabe von Zeit, Ort und Art der Verwertung androhen; zur\\u00fcckgenommene Vorbehaltsware nebst Zubeh\\u00f6r k\\u00f6nnen wir immer freih\\u00e4ndig verwerten. Der Erl\\u00f6s der Verwertung nach Abzug der Kosten wird dem Kunden gutgebracht. Ein etwaiger \\u00dcberschuss wird ihm ausgezahlt.<\\\/p>\\n\n\n<p>8.8 Werden Vorbehaltswaren beim Kunden gepf\\u00e4ndet, so hat dieser dem Pf\\u00e4ndungsbeamten von unserem Eigentumsvorbehalt Kenntnis zu geben und uns sofort durch eingeschriebenen Brief unter Beif\\u00fcgung des Pf\\u00e4ndungsprotokolls und einer eidesstattlichen Erkl\\u00e4rung des Inhaltes, dass die gepf\\u00e4ndeten Waren mit den gelieferten Vorbehaltswaren identisch sind, zu benachrichtigen.<\\\/p>\\n\n\n<p>8.9 Bei Zahlungsunf\\u00e4higkeit oder \\u00dcberschuldung ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten, noch auf seinem Lager vorhandenen Vorbehaltswaren sowie die uns abgetretenen Forderungen sofort auszusondern und uns eine genaue Aufstellung der vorhandenen Vorbehaltswaren sowie der abgetretenen Forderungen \\u2013 unter Angabe ihre H\\u00f6he und Anschrift der entsprechenden Schuldner \\u2013 sowie die dazugeh\\u00f6rigen Unterlagen einzusehen.<\\\/p>\\n\n\n<h2>9. Gew\\u00e4hrleistung\\\/Schadensersatz\\\/\\u00dcbertragbarkeit<\\\/h2>\\n\n\n<p>9.1 Der Kunde hat Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und Sch\\u00e4den, die durch diese Fehler an anderen Teilen der gelieferten Ware verursacht wurden (Nachbesserung). F\\u00fcr die Abwicklung gilt folgendes:<\\\/p>\\n\n\n<p>9.1.1 M\\u00e4ngelr\\u00fcgen und sonstige Beanstandungen jeder Art m\\u00fcssen schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware \\u2013 bei versteckten M\\u00e4ngeln innerhalb einer Ausschlussfrist von acht Tagen nach Feststellung \\u2013 schriftlich direkt bei uns erhoben werden.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.1.2 Soweit ein Mangel der Vertragsware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl anstelle der Nachbesserung auch zu Ersatz- bzw. Ersatzteillieferung berechtigt.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.1.3 Bei Fehlschlagen der Nacherf\\u00fcllung gem\\u00e4\\u00df Ziffer 9.1.2 ist der Kunde nach vorheriger schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, Herabsetzung der Verg\\u00fctung (Minderung) oder R\\u00fccktritt vom Vertrag zu verlangen.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.1.4 Soweit uns wegen der angezeigten M\\u00e4ngel Gew\\u00e4hrleistungsanspr\\u00fcche gegen\\u00fcber Dritten zustehen, k\\u00f6nnen wir diese an den Kunden erf\\u00fcllungshalber abtreten. Der Kunde kann Gew\\u00e4hrleistungsanspr\\u00fcche gegen uns erst dann geltend machen, wenn der Dritte die Gew\\u00e4hrleistung verweigert oder unzumutbar verz\\u00f6gert oder dazu nicht in der Lage ist. Ein Kunde gem\\u00e4\\u00df Ziffer 1.3 kann von uns Gew\\u00e4hrleistung nach gerichtlicher Inanspruchnahme des Dritten verlangen, es sei denn, dieser ist f\\u00fcr den Kunden unzumutbar.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.1.5 Die vorgenannten M\\u00e4ngelanspr\\u00fcche verj\\u00e4hren in einem Jahr seit Ablieferung der Vertragsware.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.1.6 Gew\\u00e4hrleistungsanspr\\u00fcche sind ausgeschlossen, soweit die Fehler auf \\u00c4nderungen oder Reparaturen ohne unsere schriftliche Zustimmung oder auf unsachgem\\u00e4\\u00dfe Behandlung, Wartung etc. beruhen. Wir sind ferner berechtigt, die Gew\\u00e4hrleistung zu verweigern, solange der Kunde in erheblichem Ma\\u00dfe die vereinbarte Zahlungsweise nicht einh\\u00e4lt; ein etwaiges Zur\\u00fcckbehaltungsrecht des Kunden bleibt unber\\u00fchrt.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.2 Wir haften nach Ma\\u00dfgabe der nachfolgenden Bestimmungen f\\u00fcr Sch\\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, \\u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \\u2013 wenn wir, unser gesetzlicher Vertreter oder unser Erf\\u00fcllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht haben.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.2.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrl\\u00e4ssigkeit haften wir dem Kunden uneingeschr\\u00e4nkt.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.2.2 Die Haftung f\\u00fcr leichte Fahrl\\u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen; bei schuldhafter Verletzung von Leben, K\\u00f6rper oder Gesundheit und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir jedoch f\\u00fcr jede Fahrl\\u00e4ssigkeit.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.2.3 Bei einem Kunden gem\\u00e4\\u00df Ziffer 1.3 beschr\\u00e4nkt sich die Haftung in jedem Fall nur auf vertragstypische, vorhersehbare Sch\\u00e4den; dies gilt jedoch nicht bei Sch\\u00e4den nach Ziffer 9.2.2 Satz 2 Alt.1.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.2.4 Die Eigenhaftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erf\\u00fcllungsgehilfen und Betriebsangeh\\u00f6rigen gegen\\u00fcber den Kunden wird \\u2013 au\\u00dfer in F\\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\\u00e4ssigkeit \\u2013 ausgeschlossen. Ziffer 9.2.2 gilt entsprechend.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.2.5 Die vorgenannten Anspr\\u00fcche verj\\u00e4hren in einem Jahr seit Ablieferung; Anspr\\u00fcche aus der schuldhaften Verletzung von Leben, K\\u00f6rper oder Gesundheit verj\\u00e4hren innerhalb der gesetzlichen Verj\\u00e4hrungsfristen.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.3 Ferner haften wir f\\u00fcr Sch\\u00e4den nach Ma\\u00dfgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Sch\\u00e4den, die bei arglistigem Verhalten verursacht worden sind, innerhalb der gesetzlichen Verj\\u00e4hrungsfristen.<\\\/p>\\n\n\n<p>9.4 Versuchs- und Erprobungskosten, die durch die Einf\\u00fchrung neuer Arbeitsmittel, technischer Hilfsmittel usw. entstehen, ersetzen wir nicht.<\\\/p>\\n\n\n<h2>10. Patente\\\/Sonstige Schutzrechte<\\\/h2>\\n\n\n<p>10.1 An s\\u00e4mtlichen Unterlagen usw. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen unverz\\u00fcglich zur\\u00fcckzugeben. Ohne unsere Zustimmung d\\u00fcrfen sie in keiner Weise anderweitig benutzt, insbesondere vervielf\\u00e4ltigt oder Dritten in irgendeiner Form zug\\u00e4nglich gemacht werden.<\\\/p>\\n\n\n<p>10.2 F\\u00fcr von uns gelieferte Sachen oder erbrachte Leistungen wird eine Haftung wegen etwa bestehender Patente oder Schutzrechte Dritter und deren Verletzung nicht \\u00fcbernommen. Die Pr\\u00fcfung solcher Rechte ist ausschlie\\u00dflich Sache des Kunden.<\\\/p>\\n\n\n<h2>11. Gerichtsstand und Rechtswahl<\\\/h2>\\n\n\n<p>11.1 F\\u00fcr s\\u00e4mtliche gegenw\\u00e4rtigen und zuk\\u00fcnftigen Anspr\\u00fcche aus der Gesch\\u00e4ftsverbindung mit Vollkaufleuten einschlie\\u00dflich Wechsel- und Scheckforderung sind die stadtbremischen Gerichte ausschlie\\u00dflich zust\\u00e4ndig.<\\\/p>\\n\n\n<p>11.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde seinen allgemeinen oder gew\\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gew\\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im \\u00fcbrigen gilt bei unseren Anspr\\u00fcchen gegen\\u00fcber dem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.<\\\/p>\\n\n\n<p>11.3 Auf den Vertrag findet das jeweils geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes \\u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.<\\\/p>\\n\"}}]}]}]}],\"version\":\"2.6.5\"} --><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen SAHM SPLICE GmbH Herwigstra\u00dfe 38 D-27572 Bremerhaven Tel: +49(0)4 71 \/ 9 31 59 &#8211; 0 Fax: +49(0)4 71 \/ 3 33 18 1. Geltung dieser Bedingungen 1.1 S\u00e4mtliche von uns als Verk\u00e4ufer oder Auftragnehmer abgeschlossene Kauf-, Werklieferungs-, Werk- und Dienstvertr\u00e4ge usw. unterliegen nachstehenden Bedingungen. 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